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Hinweis nach Batteriegesetz

Hinweis nach Batteriegesetz

Hinweise zum Batteriegesetz:

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus im Rahmen des Verkaufes mancher Warenartikel
sind wir als Händler gemäß § 18 Abs. 1 Batteriegesetz verpflichtet, Sie als Kunden auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien und Altakkus zurückzugeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen
Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz.
Sie können bei uns im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsschluss erworbene Batterien und
Akkus nach Gebrauch unentgeltlich in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort
zurückgeben oder uns an die im Impressum dieses Webshops angegebene Geschäftsadresse zurücksenden.
Die Übersendung hat dabei ausreichend frankiert zu erfolgen.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne
und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden
Schwermetalls versehen. Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber (Hg),
mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium (Cd) oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei (Pb) enthalten,
sind mit den jeweiligen chemischen Zeichen der Metalle (Hg, Cd, Pb) gekennzeichnet,
bei denen der vorgenannten Grenzwert überschritten wird

 

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